Miete : Handkommentar, §§535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuches, 2. Wohnraumkündigungsschutzgesetz, Gesetz zur dauerhaften sozialen Verbesserung der Wohnungssituation im Land Berlin, Einigungsvertrag
Miete : Handkommentar, §§535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuches, 2. Wohnraumkündigungsschutzgesetz, Gesetz zur dauerhaften sozialen Verbesserung der Wohnungssituation im Land Berlin, Einigungsvertrag1991-01-01